Revision Berufsbild: Die neue Prüfungsordnung
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden — und zwar zugunsten des Staatssekretariates für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). Im Urteil B-341/2024 vom 13. August 2025 wies das Gericht fast alle Kritikpunkte einer Modulanbieterin als Beschwerdeführerin ab. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. Die neue Prüfungsordnung für Fahrlehrer:innen kann damit im Kern in Kraft gesetzt werden.
Lediglich der zusätzliche Fahrkompetenztest wird gestrichen. Der Grund: Es fehle die ausdrückliche gesetzliche Grundlage für diese Zusatzprüfung. Alle übrigen Punkte, darunter die Zusammensetzung der Trägerschaft, die Qualitätssicherung sowie die Berufserfahrung als Zulassungsvoraussetzung, hat das Gericht vollumfänglich bestätigt.
Damit ist klar: L-drive Schweiz handelt im Einklang mit den Vorgaben des Bundes und trägt mit seiner Expertise entscheidend zur Qualität der Fahrlehrerausbildung bei.
Nach dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. August 2025 wird die Prüfungsordnung nun in Kraft gesetzt.
Test zur Überprüfung der Fahrkompetenz
Der Vorstand von L-drive Schweiz hat beschlossen, dass die Fahrkompetenz künftig implizit in das Qualifikationsprofil integriert wird. Damit wird die Fahrpraxis nicht mehr in Form eines separaten Tests überprüft, sondern als Bestandteil der beruflichen Handlungskompetenzen beurteilt – beispielsweise im Rahmen von Lehr- und Fahrsituationen, in denen Beobachtungsfähigkeit, Verkehrswahrnehmung und andragogisches Handeln im Vordergrund stehen.
Im Rahmen der künftigen Prüfungen sollen klare Rahmenbedingungen geschaffen werden. Möglich wäre zum Beispiel, dass Motorradfahrlehrer:innen einzelne Übungen vormachen oder Fahrlehrer:innen anderer Kategorien typische Manöversituationen in den Unterricht integrieren.
Dieser Lösungsansatz ist stufengerecht, effizient und entspricht dem kompetenzorientierten Ansatz der höheren Berufsbildung, da er die fahrerischen Fähigkeiten in den beruflichen Kontext einbettet, anstatt sie isoliert zu prüfen.
Für die Übergangsphase gilt: Der Test Fahrkompetenz für Motorrad und Lastwagen wird im Jahr 2026 letztmals angeboten, um Kandidatinnen und Kandidaten, die ihre Prüfung noch nach dem bisherigen Reglement absolvieren, den Abschluss zu ermöglichen. Ab dem 1. Januar 2027, mit dem Inkrafttreten der neuen Prüfungsordnung, entfällt die Pflicht zur Absolvierung des Fahrkompetenztests in der bisherigen Form.
Fahrlehrerverordnung
Parallel dazu werden die Anpassungen der Fahrlehrerverordnung (FV) konsequent vorangetrieben. Nachdem die Entwürfe bereits im Rahmen der Vernehmlassung behandelt wurden, sollen die Änderungen so umgesetzt werden, dass die revidierte Fahrlehrerverordnung spätestens Ende 2026 in Kraft gesetzt werden kann.
Ausblick
Die QSK wird 2026 mit der operativen Umsetzung der neuen Prüfungsordnung beginnen. Dazu gehören die Entwicklung und Aktualisierung der Prüfungsinstrumente (Prüfungsaufgaben, Prüfungsinstrumente, digitale Prüfungssysteme) sowie Massnahmen zur Weiterentwicklung des Prüfungspersonals.
Ab dem zweiten Quartal 2027 sollen die ersten eidgenössischen Berufsprüfungen nach der neuen Prüfungsordnung in den Fachrichtungen Motorrad, Lastwagen und Bus durchgeführt werden. Die Fachrichtung Auto folgt ein Jahr später, im Verlauf des Jahres 2028.
Einfluss auf die Modulangebote
Institutionen, die Module im Rahmen der Ausbildung zur neuen eidgenössischen Berufsprüfung Fahrlehrer:in anbieten möchten, haben die Möglichkeit, ihre Konzepte zu Kompetenznachweisen durch die QSK anerkennen zu lassen.
Die QSK wird hierzu die Wegleitung mit dem Qualifikationsprofil und den Modulidentifikationen überarbeiten und diese spätestens im zweiten Quartal 2026 veröffentlichen. Gleichzeitig wird auch die überarbeitete Richtlinie für die Anerkennung von Kompetenznachweisen publiziert.
Die neuen Grundlagen- und Begleitunterlagen ermöglichen es den Modulanbietern, ihre Ausbildungskonzepte inhaltlich, methodisch und qualitativ auf die neuen Vorgaben der Prüfungsordnung auszurichten.
Die bisherigen Kompetenznachweise werden für die Fachrichtungen Motorrad und Lastwagen (inkl. Bus) noch anerkannt, wenn das Modul bis Ende 2026 abgeschlossen und das entsprechende Zertifikat bis dahin ausgestellt wurde.
Für die Fachrichtung Auto gilt diese Regelung bis Ende 2027.
Nach Veröffentlichung der neuen Unterlagen wird die QSK die Modulanbieter über das Vorgehen zur Umsetzung und Anerkennung der aktualisierten Konzepte informieren.
Was ändert für Kandidat:innen
Kandidierende können weiterhin frei aus dem bestehenden Modulangebot wählen. Die von der QSK anerkannten Modulzertifikate sind unter https://qsk-fahrlehrer.ch aufgeführt.
Durch die Übergangsregelung bleibt die Kontinuität in der Vorbereitung auf die neue eidgenössische Berufsprüfung gewährleistet. Modulzertifikate, die für die Fachrichtungen Motorrad und Lastwagen (inkl. Bus) bis Ende 2026 abgeschlossen und ausgestellt werden, sowie solche für die Fachrichtung Auto bis Ende 2027, werden weiterhin als gleichwertig anerkannt.
Die QSK wird im Rahmen der Publikation der neuen Wegleitung detailliert über die Fristen und Bedingungen für die Anerkennung dieser Zertifikate informieren.
Kandidat:innen der Zusatzqualifikation Motorrad- und Lastwagenfahrlehrerin bzw. -fahrlehrer nach bisherigem Reglement, die ihre Prüfungen im Jahr 2026 ablegen, müssen wie bisher den Test zur Überprüfung der Fahrkompetenz absolvieren.
Für die Zulassung zu den eidgenössischen Berufsprüfungen in den Fachrichtungen Motorrad, Lastwagen und Bus nach der neuen Prüfungsordnung ist dieser Test zur Fahrkompetenz nicht mehr erforderlich.
Personen, die den Direkteinstieg in die neuen Fachrichtungen Motorrad, Lastwagen und Bus anstreben, können ihre Ausbildung beginnen, sobald die entsprechenden Module von den anerkannten Modulanbietern angeboten werden.
Kandidierende, welche die Prüfungen nach bisheriger Prüfungsordnung bzw. Reglement nicht bestehen, haben die Möglichkeit, die Prüfung noch während einem Jahr nach bisherigen Vorgaben zu repetieren.
Anpassungen in den Rollen Expert:innen und Prüfungspersonal
Die Revision der Prüfungsordnung und die damit verbundenen Anpassungen haben unmittelbare Auswirkungen auf das Prüfungspersonal und die Expert:innen der eidgenössischen Berufsprüfung.
Mit dem Wegfall der Fahrkompetenzprüfung entfallen ab 2027 die entsprechenden Expert:innen-Einsätze.
Im Zuge der Überarbeitung der Wegleitung und der Prüfungsdokumente werden auch die Prüfungsinstrumente für die Abschlussprüfungen angepasst. Die QSK wird die Einführung der neuen Bewertungsinstrumente mit gezielten Schulungsangeboten begleiten.
Um personelle Veränderungen aufzufangen, rekrutiert sie im Rahmen der Umsetzung der neuen Prüfungsordnung ab 2027 erneut Prüfungsexpert:innen und bereitet diese sorgfältig auf ihre Aufgaben vor. Während des gesamten Übergangsprozesses unterstützt die QSK das Prüfungspersonal und stellt eine einheitliche und qualitätsgesicherte Bewertungspraxis sicher.
Fachausweis für Absolventen früherer Prüfungen Motorrad- und Lastwagenfahrlehrer:in
Für Inhaber:innen eines Zertifikats der Zusatzqualifikation Motorrad oder Lastwagenfahrlehrer:in sowie einer gültigen Fahrlehrerbewilligung besteht während fünf Jahren ab Inkrafttreten der neuen Prüfungsordnung die Möglichkeit, den entsprechenden eidgenössischen Fachausweis zu beantragen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Diese Möglichkeit wird eröffnet, sobald die ersten Prüfungen nach neuer Ordnung durchgeführt werden. Über das genaue Vorgehen und die entsprechenden Bedingungen informiert die Qualitätssicherungskommission (QSK) im Verlauf des Jahres 2026.
FAQs - Häufig gestellte Fragen zur neuen Prüfungsordnung
Haben Sie offene Fragen? Eine Reihe von Antworten auf häufig gestellte Fragen FAQs im Zusammenhang mit der neuen Prüfungsordnung finden Sie hier.