Die neue Prüfungsordnung - die häufigsten Fragen FAQs
Mit der Revision des Berufsbildes Fahrlehrer:in tritt auch eine neue Prüfungsordnung in Kraft. Hier die wichtigsten Antworten auf die häufigsten Fragen.
Wann tritt die neue Prüfungsordnung in Kraft?
Die neue Prüfungsordnung tritt Anfang 2027 in Kraft. Damit werden die bisherigen Reglemente schrittweise abgelöst.
Was ändert sich gegenüber der bisherigen Prüfungsordnung?
Die Prüfungsordnung vereint die vier Fachrichtungen Auto-, Motorrad-, Lastwagen- und Busfahrlehrer. Es gibt somit für jede dieser Fachrichtungen einen Fachausweis.
Wann wird die Umsetzungsdokumente wie Wegleitung und Modulidentifikationen veröffentlicht?
Die QSK wird bis im 2. Quartal 2026 die Wegleitung, das Qualifikationsprofil und die Modulidentifikationen aktualisieren und veröffentlichen. Gleichzeitig erscheint auch die Richtlinie zur Anerkennung von Modulabschlüssen.
Ab wann können Modulanbieter die neuen Modulabschlüsse anbieten?
Modulanbieter können ihre Modulabschlüsse nach Veröffentlichung der neuen Unterlagen bei der QSK zur Anerkennung einreichen.
Wo sind die anerkannten Modulabschlüsse veröffentlicht?
Eine aktuelle Übersicht der von der QSK anerkannten Module ist auf der Webseite www.qsk-fahrlehrer.ch abrufbar.
Können sich Kandidierende weiterhin frei für Module anmelden?
Ja. Kandidierende können weiterhin frei aus dem bestehenden Modulangebot wählen. Die anerkannten Modulabschlüsse sind auf der Webseite www.qsk-fahrlehrer.ch aufgeführt.
Wie lange werden bisherige Modulzertifikate anerkannt?
Für Motorrad und Lastwagen/Bus bis Ende 2026, Für Auto bis Ende 2027, sofern das Modul bis dahin abgeschlossen und das Zertifikat ausgestellt wurde.
Ab wann kann ich mich auf die neuen Fachrichtungen vorbereiten?
Personen, die sich direkt auf die neuen Fachrichtungen Motorrad, Lastwagen und Bus vorbereiten möchten, können dies tun, sobald die Modulanbieter die neuen Module anbieten. Alle anerkannten Modulabschlüsse werden ebenfalls auf der Webseite der QSK veröffentlicht.
Müssen Kandidierende den Test zur Überprüfung der Fahrkompetenz noch absolvieren?
Nein. Der Fahrkompetenztest entfällt mit der neuen Prüfungsordnung ab 2027.
Kandidierende, die 2026 nach bisherigem Reglement antreten, müssen den Test jedoch noch absolvieren.
Was ändert sich an der Abschlussprüfung?
Die Abschlussprüfung bleibt kompetenzorientiert. Neu wird in allen Fachrichtungen der Prüfungsteil «Fallbearbeitung» eingeführt. Darin bearbeiten die Kandidierenden praxisnahe Situationen, um ihre Analysefähigkeit und Handlungskompetenz zu zeigen. Die Details sind in der Prüfungsordnung und Wegleitung festgelegt.
Was ändert sich an den Modulen?
Die Ausbildung umfasst künftig Basismodule und Fachmodule:
Basismodule sind für alle Fachrichtungen identisch und vermitteln übergreifende Kompetenzen, z. B. Didaktik, Kommunikation, Verkehrssicherheit oder rechtliche Grundlagen.
Fachmodule sind spezifisch auf die jeweilige Fachrichtung (Auto, Motorrad, Lastwagen, Bus) ausgerichtet und vertiefen die fahrzeugspezifischen, technischen und methodischen Inhalte.
Detaillierte Informationen zu den Modulen und den Anforderungen sind in der Wegleitung und ihrem Anhang (Modulidentifikationen) enthalten.
Was ändert sich an den Vorgaben für die Praktika?
Bisher waren die Praktika im Modul 7 zusammengefasst. Neu wird das Praktikum in drei Etappen strukturiert und klar in die Ausbildung integriert:
- Hospitation und Einblick in die Berufs- und Unterrichtspraxis. Ziel ist der Praxistransfer des theoretischen Wissens.
- Begleitete Unterrichtserteilung unter Anleitung erfahrener Fahrlehrer:innen. Fokus auf Unterrichtsplanung, Beobachtung, Feedback und Sicherheit.
- Unbegleitetes, freiwilliges Training im Praxisfeld. Nach Zulassung zur Abschlussprüfung dürfen Kandidierende selbstständig Fahrunterricht erteilen – ausschliesslich im Rahmen der Prüfungsvorbereitung. Diese selbstständige Praktikumszeit ist auf drei Monate beschränkt.
L-drive Schweiz wird ergänzende Richtlinien für die Ausgestaltung und Dokumentation der Praktika erlassen.
Können Inhaber:innen der Zertifikate Motorrad- und Lastwagenfahrlehrer:in den Fachausweis beantragen?
Ja. Die Übergangsbestimmungen sehen vor, dass Inhaber:innen der entsprechenden Zertifikate den eidgenössischen Fachausweis prüfungsfrei beantragen können. Über das genaue Vorgehen informiert die Qualitätssicherungskommission (QSK) im Verlauf des Jahres 2026.
Die Antragstellung ist erst möglich, sobald die neuen Prüfungen ab 2027 durchgeführt werden und die Fahrlehrerverordnung (VZV) entsprechend angepasst ist.
Können «altrechtliche» Fahrlehrer:innen der Kategorie B den eidgenössischen Fachausweis Autofahrlehrer:in erwerben?
Ja. Die Übergangsbestimmungen sehen vor, dass «altrechtliche» Fahrlehrer:innen der Kategorie B – sofern sie die Zulassungsbedingungen erfüllen – zur Prüfung zugelassen werden und nur den Prüfungsteil 1 (Fallbearbeitung) absolvieren müssen. Interessierte müssen sich regulär zur Prüfung anmelden.
Dies wird erst möglich, sobald die neuen Prüfungen ab 2028 durchgeführt werden und die Fahrlehrerverordnung (VZV) entsprechend angepasst ist.