Häufige Fragen über die QSK und die Berufsprüfung
Die Qualitätssicherungskommission QSK ist für die Organisation und Qualitätssicherung der eidgenössischen Berufsprüfung Fahrlehrerin/Fahrlehrer zuständig. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Zulassung zur Abschlussprüfung, die Festlegung des Prüfungsprogramms, die Durchführung und Beurteilung der Prüfung sowie die Weiterentwicklung der Prüfungsanforderungen.
Fragen über die Zulassung zur Prüfung
Muss ich ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ besitzen?
Nein. Ein EFZ ist nicht zwingend erforderlich.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer entweder über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis einer mindestens dreijährigen beruflichen Grundbildung, einen Abschluss einer höheren schulischen Allgemeinbildung oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt. Zusätzlich müssen mindestens zwei Jahre Berufserfahrung sowie die weiteren Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein.
Die Beurteilung einer gleichwertigen Vorbildung richtet sich nach der entsprechenden Richtlinie der QSK.
Welche Führerausweise benötige ich für die Zulassung?
Die Anforderungen unterscheiden sich nach Fachrichtung.
Für Auto ist unter anderem die Kategorie B seit mindestens drei Jahren, die Kategorie BE sowie die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport erforderlich. Für Motorrad ist die Kategorie A ohne Leistungsbeschränkung seit mindestens drei Jahren erforderlich. Für Lastwagen ist die Kategorie CE seit mindestens drei Jahren sowie der Fähigkeitsausweis für den Gütertransport erforderlich. Für Bus werden die Kategorien D seit mindestens drei Jahren und DE sowie der Fähigkeitsausweis für den Personentransport verlangt. Zudem muss ein unbefristeter Führerausweis vorliegen.
Welche Modulabschlüsse benötige ich?
Grundsätzlich sind die vier Basismodule erforderlich:
- Lernprozesse und Lernatmosphäre
- Strassenverkehrsrecht und Verkehrssinnbildung
- Mobilität, Sicherheit und Umwelt
- Organisation einer Fahrschule
Hinzu kommen die Fachmodule der gewählten Fachrichtung.
Für Fachrichtung Auto beispielsweise die Fachmodule AB «Verkehrskundeunterricht» und B «Fahrunterricht auf leichten Motorwagen und deren Anhänger».
Modulabschlüsse - Modulzertifikate
Wie finde ich einen Modulanbieter, dessen Modulabschluss für die Zulassung zur Berufsprüfung berücksichtigt wird?
Die QSK anerkennt keine Bildungsanbieter als Institutionen. Entscheidend ist, dass der für das jeweilige Modul vorgeschriebene Kompetenznachweis nach den Vorgaben der Modulidentifikation durchgeführt wird.
Im Rahmen der Zulassung zur Abschlussprüfung überprüft die QSK die eingereichten Modulabschlüsse und kontrolliert, ob deren Inhalte und Anforderungen den verbindlichen Vorgaben entsprechen.
Ein Verzeichnis der qualitätsgeprüften Kompetenznachweise finden Sie unter «Modulabschlüsse».
Welche Modulabschlüsse benötige ich für die Zulassung zur Berufsprüfung?
Für die Zulassung müssen die vier Basismodule sowie die für die gewählte Fachrichtung vorgeschriebenen Fachmodule abgeschlossen sein.
Die Basismodule sind:
- Lernprozesse und Lernatmosphäre
- Strassenverkehrsrecht und Verkehrssinnbildung
- Mobilität, Sicherheit und Umwelt
- Organisation einer Fahrschule
Hinzu kommen die entsprechenden Fachmodule der gewählten Fachrichtung, zum Beispiel AB «Verkehrskundeunterricht» und B «Fahrunterricht auf leichten Motorwagen und deren Anhänger» für die Fachrichtung Auto.
Wie lange sind die Modulabschlüsse gültig?
Die in der Wegleitung definierten Modulabschlüsse sind grundsätzlich fünf Jahre gültig. Dies ist in den jeweiligen Modulidentifikationen festgehalten. Beispielsweise beträgt die Gültigkeitsdauer des Fachmoduls B fünf Jahre.
Für die Anmeldung zur Abschlussprüfung müssen die erforderlichen Modulabschlüsse zum massgebenden Zeitpunkt gültig sein.
Ausbildungspraktikum
Wie ist das Ausbildungspraktikum aufgebaut?
Das Ausbildungspraktikum gliedert sich in drei Phasen:
Phase 1: Praxistransfer des theoretischen Wissens
Diese Phase ist Bestandteil der Basismodule. Die angehenden Fahrlehrer:innen erteilen noch keinen eigenen Fahrunterricht.
Phase 2: Begleitetes Training im Praxisfeld
Diese Phase ist Bestandteil der Fachmodule. Der Unterricht erfolgt unter durchgehender Anwesenheit und Verantwortung einer Fahrlehrerin oder eines Fahrlehrers mit gültiger Fahrlehrerbewilligung der entsprechenden Kategorie. Voraussetzung ist eine Praktikumsbestätigung
Phase 3: Unbegleitetes Training im Praxisfeld
Nach Abschluss aller Module und Erfüllung der Zulassungsbedingungen im Rahmen der Anmeldung zur Abschlussprüfung kann zur gezielten Prüfungsvorbereitung selbständig praktischer Fahrunterricht erteilt werden. Voraussetzung ist eine Praktikumsbestätigung der Trägerschaft.
Wie viele begleitete Fahrlektionen muss ich während des Praktikums in Phase 2 absolvieren?
Der erforderliche Praxisnachweis ist je nach Fachrichtung unterschiedlich:
- Auto: mindestens 20 Lektionen begleiteter Fahrunterricht, verteilt auf Vor-, Grund-, Haupt- und Perfektionsschulung sowie Manöver.
- Motorrad: mindestens eine vollständige Motorrad-Grundschulung im Umfang von 12 Lektionen sowie mindestens 10 Lektionen individuellen praktischen Fahrunterrichts.
- Lastwagen: mindestens 20 Lektionen Fahrunterricht ohne Anhänger sowie mindestens 5 Lektionen mit Anhänger.
- Bus: mindestens 20 Lektionen begleiteter Fahrunterricht, verteilt auf die verschiedenen Ausbildungsphasen und Manöver.
Die durchgeführten Lektionen müssen dokumentiert und fachlich reflektiert werden.
Darf ich während des Ausbildungspraktikums selbständig Fahrunterricht erteilen?
In Phase 2 nein. Der Unterricht muss unter durchgehender Anwesenheit und Verantwortung einer Fahrlehrerin oder eines Fahrlehrers mit gültiger Bewilligung der entsprechenden Kategorie erfolgen.
In Phase 3 ist selbständiger individueller Fahrunterricht möglich, sofern eine Praktikumsbestätigung der Trägerschaft vorliegt. Obligatorische Ausbildungselemente wie der Verkehrskundeunterricht oder die praktische Motorrad-Grundschulung müssen jedoch weiterhin unter durchgehender Anwesenheit und Verantwortung einer entsprechend berechtigten Fahrlehrperson durchgeführt werden.
Wann erhalte ich die Praktikumsbestätigung für das selbständige Training?
Die Praktikumsbestätigung für Phase 3 wird ausgestellt, sobald sämtliche Ausbildungs- und Zulassungsbedingungen für die eidgenössische Berufsprüfung erfüllt sind und die Zulassung zur Prüfung erfolgt ist.
Die Bestätigung ist befristet und gilt nur bis zum darauf angegebenen Prüfungstag. Eine Verlängerung über diesen Termin hinaus ist nicht vorgesehen. Bei einer Annullierung der Prüfungsanmeldung oder nach der Prüfung erlischt die Berechtigung ebenfalls.
Darf ich während des Ausbildungspraktikums Werbung für meine Tätigkeit machen oder eigene Fahrschüler:innen akquirieren?
Nein. Eigenständige Werbung durch Praktikant:innen ist während des Ausbildungspraktikums nicht zulässig. Dazu gehören insbesondere die selbständige Akquise von Fahrschüler:innen, ein eigener Markenauftritt sowie eigene Werbung über soziale Medien.
Zulässig ist, dass die ausbildende Fahrschule im Rahmen ihrer offiziellen Kommunikation sachlich über die Tätigkeit als Praktikant:in informiert. Auch Fahrzeuge oder Lehrmittel mit der regulären Werbung der ausbildenden Fahrschule dürfen verwendet werden.
Fragen zu Anmeldung und Organisation der Prüfung
Wie melde ich mich zur Berufsprüfung an?
Die Anmeldung erfolgt elektronisch über das Admin-Tool der QSK. Die Prüfungsausschreibungen werden auf dieser Website unter Prüfungsdaten publiziert.
Wann erhalte ich mein Prüfungsaufgebot?
Das Aufgebot wird sechs Wochen vor der Prüfung über das Admin-Tool der QSK zur Verfügung gestellt. Es enthält unter anderem Angaben zu Prüfungstag, Prüfungsort, Organisation, Zeitplan und Ablauf.
Wo findet die Prüfung statt?
Je nach Fachrichtung und Prüfungsteil werden zentrale, regionale oder dezentrale Prüfungsorte eingesetzt.
Prüfungsteil 1 findet an einem zentralen Prüfungsort pro Sprachregion statt.
Die praktischen Prüfungsteile der Fachrichtung Auto werden regional durchgeführt. Die praktischen Prüfungsteile der Fachrichtungen Motorrad, Lastwagen und Bus finden dezentral statt
Brauche ich für die schriftliche Prüfung einen eigenen Laptop?
Ja. Prüfungsteil 1 wird digital auf einem persönlichen, WLAN-fähigen Laptop durchgeführt. Ersatzgeräte werden nicht zur Verfügung gestellt. Die technischen Anforderungen werden zusammen mit dem Aufgebot bekannt gegeben.
Unterrichtsteilnehmende und Fahrschüler:innen
Kann ich Personen ohne Lernfahrausweis zur Prüfung mitbringen?
Das hängt vom Prüfungsteil ab.
Für Prüfungsteil 2 der Fachrichtungen Auto und Motorrad, der auf dem Verkehrskundeunterricht basiert, dürfen auch Personen eingesetzt werden, die noch keinen Lernfahrausweis besitzen. Sie müssen mindestens 14,5 Jahre alt sein und sich auf die Basistheorieprüfung vorbereiten.
Für die praktischen Fahrlektionen der Prüfungsteile 3 und 4 gelten andere Anforderungen. Dort ist unter anderem eine Kopie des Lernfahrausweises der teilnehmenden Person einzureichen.
Kann ich für die praktische Fahrlehrerprüfung eine Fahrschülerin oder einen Fahrschüler mitbringen, die oder der bereits einmal die praktische Führerprüfung absolviert hat?
Massgebend ist nicht, ob die Person bereits einmal zur praktischen Führerprüfung angetreten ist, sondern ihr effektiver Ausbildungsstand zum Zeitpunkt der Fahrlektion.
Für die einzelnen Fahrlektionen sind bestimmte Ausbildungsstände vorgegeben, beispielsweise «Grund- oder Hauptschulung» oder «abgeschlossene Vorschulung». Die eingesetzte Fahrschülerin oder der eingesetzte Fahrschüler muss diesen Vorgaben entsprechen.
Personen, die bereits zur praktischen Führerprüfung angetreten sind, haben ihre Fahrausbildung in der Regel weitgehend abgeschlossen. Sie entsprechen deshalb häufig nicht mehr dem für die betreffende Prüfungslektion geforderten Ausbildungsstand.
Wir empfehlen daher, Fahrschüler:innen einzusetzen, deren aktueller Ausbildungsstand eindeutig den Vorgaben der jeweiligen Fahrlektion entspricht.
Darf dieselbe Fahrschülerin oder derselbe Fahrschüler für beide Fahrlektionen eingesetzt werden?
Nein. Für Prüfungsteil 3 mit zwei Fahrlektionen schreibt die Wegleitung zwei Fahrschüler:innen mit unterschiedlichem Ausbildungsniveau vor. Für die Fachrichtung Auto unterscheiden sich entsprechend auch die Anforderungen an die beiden Fahrlektionen.
Wer ist für die Organisation der Fahrschüler:innen verantwortlich?
Die Organisation, Information und Instruktion der Unterrichtsteilnehmenden sowie deren rechtzeitiges Erscheinen liegen in der Verantwortung der Kandidierenden. Die Wegleitung empfiehlt ausdrücklich, frühzeitig geeignete Ersatzteilnehmende vorzusehen.
Darf ich eine Fahrlehrerin oder einen Fahrlehrer als Unterrichtsteilnehmende:n mitbringen?
Nein. Personen mit einer Fahrlehrerbewilligung sowie Personen, die in der Fahrlehrerausbildung oder Prüfungsvorbereitung tätig sind, dürfen nicht als Unterrichtsteilnehmende eingesetzt werden.
Dürfen weitere Personen bei meiner Prüfung anwesend sein?
Grundsätzlich nein. Die Abschlussprüfung ist nicht öffentlich. Während der Prüfungsteile dürfen nur die vorgesehenen Unterrichtsteilnehmenden anwesend sein. Ausbilder:innen, Praktikumsbegleitende und andere Drittpersonen sind während der Prüfung nicht zugelassen.
Fahrzeuge an der praktischen Prüfung
Welche Anforderung muss ein Fahrzeug erfüllen?
Massgebend ist, dass ein kategorienspezifisches und für den Fahrunterricht zugelassenes Fahrzeug eingesetzt wird. Fahrzeuge der Kategorien B, C und D müssen insbesondere den Vorgaben von Artikel 10 der Fahrlehrerverordnung entsprechen und genügend Platz für vier Personen bieten. Fahrzeuge der Kategorie B müssen mindestens vier Türen aufweisen.
Nach den vorliegenden Prüfungsunterlagen ist ein Automatikfahrzeug somit nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
Muss ich das Prüfungsfahrzeug selbst organisieren?
Ja. Die Kandidierenden sind für die Bereitstellung des kategorienspezifischen Fahrzeugs verantwortlich. Ebenso sind die benötigten Unterrichtshilfsmittel selbst bereitzustellen.
Welche Unterlagen muss ich für die praktischen Prüfungsteile mitbringen?
Für die Prüfungsteile 3 und 4 sind pro Fahrlektion beziehungsweise Unterrichtssequenz unter anderem die Unterrichtsplanung, eine Kopie des Lernfahrausweises, eine Kopie der Ausbildungskontrolle und eine Kopie des Fahrzeugausweises einzureichen.
Prüfungsergebnis und Wiederholung
Wann erfahre ich, ob ich die Prüfung bestanden habe?
Die Prüfungsresultate werden zwei bis drei Arbeitstage nach der Notensitzung per Post eröffnet. Telefonische oder elektronische Auskünfte über Prüfungsergebnisse werden nicht erteilt.
Kann ich eine nicht bestandene Prüfung wiederholen?
Ja. Die Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung bezieht sich nur auf diejenigen Prüfungsteile, in denen eine ungenügende Leistung erbracht wurde.
Kann ich bei einer Behinderung oder Einschränkung einen Nachteilsausgleich beantragen?
Ja. Kandidierende mit einer Einschränkung oder Behinderung können einen Nachteilsausgleich beantragen. Die detaillierten Informationen dazu sind im entsprechenden Merkblatt des SBFI geregelt.